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Wenn man selbst beruflich tätig ist und nicht etwa angestellt, dann hat man Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Das gilt vorallem für Freiberufler.
Einkünfte aus selbständiger Arbeit gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 Nr. 3 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Gewinneinkünften. Gesetzliche Grundlage der Einkünfte aus selbständiger Arbeit ist § 18 EStG.
Eine selbstständige Tätigkeit hat mehrere Merkmale:
– selbstständige Ausübung (Unternehmerrisiko)
– Nachhaltigkeit
– Gewinnerzielungsabsicht (keine Liebhaberei)
– Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
Die Vorteile gegenüber Einkünften aus Gewerbebetrieb:
1. Keine Gewerbesteuerpflicht
2. freie Wahl der Gewinnermittlung
Quelle: steuerlehrer.de, wikipedia