USt System – einfach

 

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Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Gemeinschaftsteuer, Verkehrsteuer, indirekte Steuer. Das Grundgesetz sieht die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer, die Umsatzsteuer jedoch auch als Verkehrsteuer. Wirtschaftlich ist sie auch „Mehrwertsteuer“, da sie im Ergebnis nur den Unterschied zwischen dem Erlös für eine Lieferung oder Leistung und den durch andere Unternehmer bewirkten Vorleistungen besteuert. Dieses Steuersystem wird auch als „Allphasen-Nettosystem mit Vorsteuerabzug“ bezeichnet. Im Endeffekt zahlt der Endverbraucher eines Guts oder einer Dienstleistung das gesamte Umsatzsteueraufkommen. Der Normal-Steuersatz beträgt derzeit (2012) 19 %, für bestimmte Umsätze gibt es eine Steuerbefreiung oder einen ermäßigten Steuersatz von z. B. 7 %.

 

Die Rechtsgrundlagen für die USt finden sich

  • In den Umsatzsteuer-Richtlinien (6., 8., 10., 13. u. 18.) der EU und der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 112/2006/EG,
  • In der 1. Durchführungsverordnung zur 6. Richtlinie,
  • In der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der indirekten Besteuerung (MwSt),
  • Im Umsatzsteuergesetz (UStG),
  • In der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV),
  • In der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung,
  • In der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993,
  • In der UStErstV (Verordnung über die Erstattung von Umsatzsteuer an ausländische ständige diplomatische Missionen und berufskonsularische Vertretungen sowie an ihre ausländischen Mitglieder),
  • In der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer im Ausland ansässiger Unternehmer,
  • In § 45h Telekommunikationsgesetz,
  • In Abkommen wie dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut, dem NATO-Hauptquartier-Ergänzungsabkommen und dem Offshore-Steuerabkommen.

Verwaltungsanweisungen zur USt enthalten der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) und zahlreiche Schreiben des Bundesministers der Finanzen, der obersten Finanzbehörden der Länder und der Oberfinanzdirektionen. Zu bestimmten Rechtsgebieten gibt es spezielle Merkblätter des BMF.

 

Das System:

Umsatzsteuer fällt immer dann an, wenn im Inland eine Dienstleistung durch ein Unternehmen erbracht oder eine Ware gegen Entgelt geliefert wurde. Der Normal-Steuersatz beträgt derzeit (2012) 19 %. Für bestimmte Umsätze gibt es eine Steuerbefreiung (§ 4 UStG) oder einen ermäßigten Steuersatz von z. B. 7 %. Sonderformen sind Mischsteuersätze, Innergemeinschaftlicher Erwerb und die Regelungen nach dem Ursprungslandprinzip.

 

 

Quelle: steuerlehrer.de, wikipedia


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