Steuerfreie Einnahmen – ausführlich

 

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Bekommt der Stpfl. Im VZ wieder Arbeit und bezieht ein Einkommen, dann wird das ALG auf den Arbeitslohn addiert. Die WK dürfen aber nur beim Arbeitslohn abgezogen werden, das ALG wird danach auf den Arbeitslohn aufaddiert. Man verwendet zur Steuerermittlung in diesem Fall den Durchschnittsteuersatz.

 

Der nach § 32a ermittelte Steuersatz, wird nun durch das zvE geteilt. Das Ergebnis ist der Durchschnittsteuersatz. Nun multipliziert man diesen mit dem zvE aus dem Arbeitslohn (abzgl der WK) und man erhält den zu zahlenden Steuerbetrag. (F. 42)

Bsp:

 

6 Monate ALG = 5000 €

6 Monate Arbeitslohn = 15000 €

 

15000-1000 (WK Pauschale) = 14000 €

 

14000+5000 = 19000 €

 

ergibt fiktive Steuer gem § 32a von 2000 €

 

2000/14000 = Durchschnittssteuersatz 14,3%

 

14,3% x 14000 = ESt 2002 €


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