Sonstige Einkünfte – einfach

 

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Die Sonstigen Einkünfte gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 Nr. 7 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Überschusseinkünften. Gesetzliche Grundlage der Sonstigen Einkünfte sind § 22 und § 23 EStG.

 

Sonstige Einkünfte sind:

– Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Renten)

– Einkünfte aus Unterhaltsleistungen

– Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

– Andere Einkünfte

– Abgeordneten Bezüge

 

Quelle: steuerlehrer.de, wikipedia


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