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Die Sonstigen Einkünfte gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 Nr. 7 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Überschusseinkünften. Gesetzliche Grundlage der Sonstigen Einkünfte sind § 22 und § 23 EStG.
Sonstige Einkünfte sind:
– Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Renten)
– Einkünfte aus Unterhaltsleistungen
– Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
– Andere Einkünfte
– Abgeordneten Bezüge
Quelle: steuerlehrer.de, wikipedia