Steuerermäßigungen – einfach

 

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Steuerermäßigungen:

Steuerermäßigungen wurden eingeführt, um  die Schwarzarbeit einzudämmen und es Privatpersonen leichter und attraktiver zu machen z.B. eine Putzfrau legal als Minijobber anzustellen.  Auch die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksleistungen wird hier geregelt.

 

bei Haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, Dienstleistungen, Handwerkern:

  • Bei 400 € Job für z.B. Putzfrau 20% der Arbeitskosten, höchstens 510 € (geringfügige Beschäftigung)
  • Sonstige haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, sowie Dienstleistungen 20% der Arbeitskosten, höchstens 4.000 €
  • Handwerkerleistungen (Renovierung, Erhaltung, Modernisierungsmaßnahmen 20% der Arbeitskosten, höchstens 1.200 €

können die Steuerlast mindern.

 

Quelle: steuerlehrer.de


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