Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit – einfach

 

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Wenn jemand Angestellter ist, dann hat er Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Überschusseinkünften. Gesetzliche Grundlage der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist § 19 EStG.

Neben der Erhebung durch eine jährliche Veranlagung werden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit insbesondere in Form einer Quellensteuer, der sog. Lohnsteuer, erhoben, welche unter bestimmten Voraussetzungen dann von einer Veranlagung zur Einkommensteuer befreit

 

Quelle: steuerlehrer.de, wikipedia

 


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