außergewöhnliche Belastungen (aB) – einfach

 

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Die außergewöhnliche Belastung (agB) ist in §§ 33 ff. des deutschen Einkommensteuergesetzes geregelt. Der Gesetzgeber will mit der steuermindernden Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen unzumutbare Härten bei der Einkommensteuer vermeiden.

Beispiele:

  • Krankheitskosten:
    • Arztkosten, soweit sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden
    • Fahrtkosten zu Ärzten und Therapien
    • Zuzahlungen auf Medikamente
  • Scheidungskosten
  • Beerdigungskosten (wenn man kein Geld hat)
  • Pflegekosten (wenn Betrag höher als Pflegeversicherung)

 

Außergewöhnliche Belastungen § 33:

 

z.B. Krankheit oder Naturkatastrophe, dann die zumutbare Belastung gem. § 33 (3) berrechnen und alles was drüber ist als AB vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen.

 

Abgelehnte Abs:

  • Eingebaute Schalldämmung
  • Erwerb von Haushaltsgeräten aufgrund einer Erkrankung
  • Kosten für den Einbau eines Fahrstuhls (wegen Gegenwerttheorie → Leute reicher)

 

Abs sind:

  • Hochwasser/Naturkatastrophenschäden
  • Medikamente/Krankheitskosten
  • Unterhalt § 33a

 

Quelle: steuerlehrer.de, wikipedia


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