Allgemeines USt – einfach

 

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Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die den Austausch von Lieferungen und sonstigen Leistungen (= Umsatz) besteuert. Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den ein Unternehmer für seine Leistungen im Inland erzielt. Die Umsatzsteuer wird prozentual vom Nettoerlös berechnet und bildet zusammen mit diesem den vom Lieferungs-/Leistungsempfänger zu entrichtenden Preis. Die Umsatzsteuer gehört formal nicht zu den betrieblichen Kosten und mindert im Regelfall nicht den zu versteuernden Ertrag des Unternehmers.

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, weil Steuerschuldner (Zahlungsverpflichteter) und wirtschaftlich Belasteter nicht identisch sind. Besteuert werden Lieferungen und Leistungen gegen Entgelt, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland ausführt. Entgelt ist alles, was der Empfänger oder ein Dritter aufwenden muss, um die Leistung zu erhalten, jedoch ohne die evtl. im Gesamtpreis enthaltene Umsatzsteuer.

Die Umsatzsteuer wird in ihrer derzeitigen Ausgestaltung als Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug bezeichnet. Allphasensteuer bedeutet, dass eine Besteuerung in jedem Stadium der Wertschöpfung vorgesehen ist. Dies geschieht deshalb, weil der Verkäufer nicht wissen kann, ob das Ende der Wertschöpfung erreicht ist. Durch das Verfahren des Vorsteuerabzuges wird allerdings sichergestellt, dass die Steuer tatsächlich wirtschaftlich erst vom Endkunden gezahlt wird.

 

 

Quelle: steuerlehrer.de, wikipedia

 

 


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