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Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen. Juristische Personen sind meist Firmen (Kapitalgesellschaften)
Die Körperschaftsteuer (Abkürzung: KSt) ist die Steuer auf das Einkommen von inländischen juristischen Personen wie beispielsweise Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen. Sie beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens. Auf Basis der Steuerbilanz wird durch verschiedene Korrekturen, welche die Steuergesetze vorgeben, das maßgebliche Einkommen ermittelt. Es muss jährlich mit der Körperschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Quelle: steuerlehrer,de, wikipedia