Besteuerung von Personengesellschaften – einfach

 

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Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Die Besteuerung einer Personengesellschaft erfolgt nach dem Transparenzprinzip. Siehe auch Mitunternehmerschaft.

 

Die typischen Personengesellschaften sind

  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (sog. GbR/BGB-Gesellschaft). Die GbR ist in § 705 ff. BGB geregelt. Sie ist die Grundform der OHG. Im Unterschied zur GbR erfordert die OHG zwingend den Betrieb eines Handelsgewerbes.[1]
  • die Personenhandelsgesellschaften:
    • die Offene Handelsgesellschaft (OHG), auch als GmbH & Co. OHG
    • die Kommanditgesellschaft (KG), auch als GmbH & Co. KG
  • die Partnerschaftsgesellschaft (freie Berufe)

Daneben existieren als Personengesellschaft in Deutschland

  • die stille Gesellschaft
  • die Partenreederei
  • die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Personenhandelsgesellschaften sind nach deutschem Handelsrecht die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Die Bezeichnung leitet sich daraus her, dass bei der Personenhandelsgesellschaft die Verbindung der einzelnen Personen zu gemeinsamen Handelsgeschäften im Vordergrund steht, während bei den Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft und GmbH) die Verbindung des Kapitals den rechtlichen Ausgangspunkt bildete.

Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften werden (beispielsweise im Umwandlungsgesetz) als Personengesellschaften bezeichnet.

Personengesellschaften sind nach herrschender Meinung keine juristischen Personen im Sinne des Gesellschaftsrechts. Sie werden aber vom Begriff der juristischen Personen im Sinne des Verfassungsrechts erfasst (vgl. Art. 19 Abs. 3 GG), können also Träger von Grundrechten sein.

 

 

Quelle: steuerlehrer.de, wikipedia


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