Hier findest du die aktuellsten Neuigkeiten aus der Welt der Steuern.
Es werden dort u.a die Themen der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht, Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Mutter-Tochter-Richtlinie näher erläutert. Der § 50 a-g wird auch in einigen guten Infografiken erklärt. Also keine Angst, hier versteht ihr garantiert auch das Internationale Steuerrecht ganz einfach.
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Von der Körperschaftsteuer (was die Firmen zahlen) bekommt der Bund 50% und die Länder 50%, die Kommunen erhalten hiervon nichts.
Bei der Lohn und Einkommensteuer hingegen, erhält der Bund und die Länder je 42,5% und die Kommunen erhalten 15% der Steuereinnahmen. Eine Kommune, die eher reiche Bürger beheimatet, kann also profitieren.
Die Umsatzsteuer wird zu 53,9% an den Bund, zu 44,1% an die Länder und zu lediglich 2% an die Kommunen verteilt.
Die Abgeltungsteuer (Kapitalerträge) erhält der Bund zu 44%, die Länder zu 44% und die Kommunen zu 12%. Auch hier kann die Gemeinde profitieren, wenn sie betuchte Bürger beheimatet.
Darüber hinaus gibt es natürlich noch einige Steuerarten, die nur dem Bund, Land oder der Gemeinde zustehen.
Dieser doch erstaunlich hohe Wert geht aber nicht auf die steigenden Preise für Benzin und Diesel zurück, denn je höher die Kosten, desto üppiger fallen nicht auch die Steuerzahlungen an den Fiskus aus.
Für einen Liter Benzin erhält der Staat 65,4 Cent, und für Diesel 47 Cent. Diese Werte sind fix, also verdient der Staat bei höheren Spritpreisen eher weniger, denn der Verbraucher geht mit den Ressourcen sparsamer um.Es kann also nicht festgestellt werden, dass der Staat ein Interesse an hohen Benzinpreisen hätte.