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Werbungskosten:
Sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen § 9 EStG
- Schuldzinsen, wenn mit Einnahmen im Zusammenhang.
- Steuern vom Grundbesitz z.B. bei Mietshäusern die man besitzt
- Beiträge zu Berufsständen
- Pendlerpauschale 30ct/km
- doppelte Haushaltsführung
- Arbeitsmittel, z.B. Werkzeuge, typische Berufskleidung
- AfA, Absetzung für Abnutzung bei GwG § 6 (2) S. 1-3
- Geschenke, wenn AK kleiner als 35 €
- Bewirtungskosten, 70% des angemessenen Betrags
- Verpflegungsmehraufwand, bei Auswärtstätigkeit § 4 (5) S.5
- Arbeitszimmer, und Kosten der Ausstattung, (gemeint nur Aufwand für A.Zimmer)
- AfA bei Gebäuden, meistens 2% des Kaufpreis aber ohne Grundstück.
- WK pauschale 1.000 €
Quelle: steuerlehrer.de