Bewertung von Sachbezügen – einfach

 

Einfach Erklärt                                                        Grafisch Erklärt                                                              Ausführlich Erklärt

 

 

Bewertung von Sachbezügen bei Arbeitnehmern § 8

 

Arbeitnehmer müssen wenn Sie Sachgeschenke oder Zuwendungen erhalten den Vorteil daraus versteuern. Wenn ein Arbeitnehmer z.B. von seinem Chef ein Auto geschenkt bekommt, dann wird der Wert des Autos als Arbeitslohn von ihm versteuert.

 

Grundsatz: Ansatz mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten Endpreis (einschl. Ust) § 8(2) S.1

(z.B. Gutscheine, Wohnung, Waren…)

 

  • Wenn die Vorteile pro Monat unter 44 € bleiben, dann sind sie steuerfrei. § 8 (2) S. 9
  • üblicher Preisnachlass = 4% R. 8.1 (2) S. 9
  • Wenn beim Gutschein der Höchstbetrag von 44 € angegeben ist, dann gibt’s kein Preisnachlass von 4% bzw. der Wert des eingelösten Gutscheins ist Stpfl. Arbeitslohn R. 8.1
  • 44 € gilt nur pro Monat, man kann keinen Jahreswert draus machen!

 

 


Schreibe einen Kommentar