Reihengeschäfte – einfach

 

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Von einem Reihengeschäft spricht man, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und die einzelnen Leistungen dadurch erbracht werden, dass der Gegenstand der Lieferung unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer befördert oder versendet wird. Mit einer einzigen Warenbewegung werden im Rahmen eines Reihengeschäfts mehrere Lieferungen ausgeführt, die in Bezug auf Lieferort und Zeitpunkt geprüft werden müssen.

Ein Reihengeschäft liegt demnach vor, wenn mehrere Unternehmer (mind. zwei) Umsatzgeschäfte über denselben Gegenstand abschließen und der Gegenstand direkt vom ersten Lieferer an den Abnehmer gelangt. Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, handelt es sich nicht um ein umsatzsteuerliches Reihengeschäft. Hier liegt in aller Regel eine bewegte Warenlieferung im Sinne von § 3 Abs. 1 UStG vor. Regelmäßig liegt schon dann kein Reihengeschäft vor, wenn die Beförderung oder Versendung durch mehrere beteiligte Unternehmer erfolgt.

Beispiel für ein Reihengeschäft:
Kunde C bestellt beim Händler B einen Schrank, Händler B bestellt wiederum den Schrank bei Großhändler A und beauftragt diesen, die Waren direkt an den Kunden C auszuliefern.
Lösung:
Der Gegenstand der Lieferung gelangt von Großhändler A direkt zum Kunden C. Es handelt sich daher um ein Reihengeschäft im Sinne von § 3 Abs. 6 Satz 5 UStG, da mehrere Unternehmer (Händler und Großhändler) über denselben Gegenstand (den Schrank) Umsatzgeschäfte abgeschlossen haben und der Schrank direkt vom Großhändler zum Kunden gelangt.
Quelle: steuerlehrer.de, wikipedia

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