Allgemeines USt – ausführlich

 

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Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die den Austausch von Lieferungen und sonstigen Leistungen (= Umsatz) besteuert. Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den ein Unternehmer für seine Leistungen im Inland erzielt. Die Umsatzsteuer wird prozentual vom Nettoerlös berechnet und bildet zusammen mit diesem den vom Lieferungs-/Leistungsempfänger zu entrichtenden Preis. Die Umsatzsteuer gehört formal nicht zu den betrieblichen Kosten und mindert im Regelfall nicht den zu versteuernden Ertrag des Unternehmers.

Seit der Harmonisierung des Steuersystems 1967 wird im deutschen Sprachraum – mit Ausnahme der Schweiz – der Ausdruck „Umsatzsteuer“ gleichbedeutend mit Mehrwertsteuer (MwSt.) verwendet. Damals wurde das Umsatzsteuersystem auf die Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug umgestellt.

Dabei wird, wegen der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs, nur die Wertschöpfung, also der von einer Unternehmung erwirtschaftete Mehrwert, mit Umsatzsteuer belastet.

 

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, weil Steuerschuldner (Zahlungsverpflichteter) und wirtschaftlich Belasteter nicht identisch sind. Besteuert werden Lieferungen und Leistungen gegen Entgelt, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland ausführt. Entgelt ist alles, was der Empfänger oder ein Dritter aufwenden muss, um die Leistung zu erhalten, jedoch ohne die evtl. im Gesamtpreis enthaltene Umsatzsteuer.

Die Umsatzsteuer lässt sich anhand verschiedener Kriterien wie folgt im Steuersystem einordnen: Sie ist eine indirekte Steuer, wie beschrieben. (In Ausnahmefällen kommt es allerdings zu einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG, so dass die USt ihren indirekten Charakter verliert.)

Nach der gesetzestechnischen Ausgestaltung ist die Umsatzsteuer eine Verkehrsteuer, weil sie durch die Teilnahme am Leistungsaustauschverkehr ausgelöst wird: Der Wirtschaftsverkehr im Inland wird besteuert.

Bei rein wirtschaftlicher Betrachtung ist die Umsatzsteuer auch eine Verbrauchsteuer, weil sie den Endabnehmer belastet, wenn dieser das jeweilige Gut konsumiert. Auch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht die Umsatzsteuer im Schnittpunkt zwischen Verbrauch- und Verkehrsteuern. Aber gesetzestechnisch ist nach § 21 Abs. 1 UStG in Deutschland nur die Einfuhrumsatzsteuer eine Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung.

Die meisten Wirtschaftsgüter durchlaufen bis zum Endabnehmer eine Vielzahl von Phasen. Eine Ware wird in der Regel aus unterschiedlichsten Stoffen hergestellt, an einen Großhändler verkauft, der diese an einen Einzelhändler weiterveräußert, bis die Ware schließlich von diesem an den Endverbraucher abgegeben wird. Eine Umsatzbesteuerung kann in dieser Wertschöpfungskette allphasig (Anwendung auf jedes Stadium), mehrphasig (Anwendung auf einige, aber nicht alle Stadien) und einphasig (Anwendung auf nur einen Umsatzvorgang) sein.

Die Umsatzsteuer wird in ihrer derzeitigen Ausgestaltung als Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug bezeichnet. Allphasensteuer bedeutet, dass eine Besteuerung in jedem Stadium der Wertschöpfung vorgesehen ist. Dies geschieht deshalb, weil der Verkäufer nicht wissen kann, ob das Ende der Wertschöpfung erreicht ist. Durch das Verfahren des Vorsteuerabzuges wird allerdings sichergestellt, dass die Steuer tatsächlich wirtschaftlich erst vom Endkunden gezahlt wird. Solange wird die Umsatzsteuer für dieses Produkt auf jeder Weiterverarbeitungsstufe wieder auf Null gesetzt. Erst dann, wenn ein Endverbraucher oder nicht zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer das Produkt erworben hat, verbleibt der Steuerbetrag tatsächlich in der Staatskasse.

 

 

Quelle: steuerlehrer.de, wikipedia

 

 


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