Steuerermäßigungen – ausführlich

 

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Unter Steuerermäßigung versteht man eine Verringerung des Steuersatzes oder des festgesetzten tariflichen Steuerbetrages.

  • Beispiel Einkommensteuer:
    Die festgesetzte Einkommensteuer verringert sich um folgende Steuerabzugsbeträge:

    • ausländische Steuern, die auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen sind,
    • um 50 % der Zuwendungen an politische Parteien, … höchstens jeweils 825 Euro.
    • bei Einkünften aus gewerblichen Unternehmen … um das 3,8-fache (bis 2007: 1,8-fache) des jeweils … festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags … ,
    • um einen bestimmten Prozentsatz der Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnahe Dienstleistungen auf Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen bis höchstens 1200 Euro und für Pflege- und Betreuungsleistungen gilt ein Höchstbetrag von 4000 Euro
  • Beispiel Umsatzsteuer:
    Die Umsatzsteuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker  aber auch für frische Schnittblumen [6].
  • Beispiel Gewerbesteuer:
    Die Steuermesszahlen ermäßigen sich auf 56 vom Hundert bei Hausgewerbetreibenden
  • Beispiel Körperschaftsteuer:
    Die Körperschaftsteuer ermäßigt sich um die ausländische Steuer, soweit diese der deutschen Körperschaftsteuer entspricht.

 

Quelle: steuerlehrer.de, wikipedia


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