verdeckte Gewinnausschüttung (vgA) – einfach

 

Einfach Erklärt                                                             Grafisch erklärt                                                              Ausführlich erklärt

 

Die verdeckte Gewinnausschüttung ist eine Vermögensverschiebung von der Gesellschaft zum Gesellschafter.

Verdeckte Gewinnausschüttungen liegen vor, wenn der Gesellschafter mit der Körperschaft Verträge abschließt, die er mit einem fremden Dritten nicht abschließen könnte, zum Beispiel wenn er eine überhöhte Miete oder ein überhöhtes Gehalt verlangt. Dasselbe gilt für nahe Angehörige des Gesellschafters. Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) an den Gesellschafter stellen für die Körperschaft unnötige Ausgaben dar und mindern nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG das Einkommen nicht. Im Fall des überhöhten Gehalts ist die Differenz zu einem angemessenen Gehalt zwar handelsrechtlich ein Aufwand, muss aber in der Einkommensberechnung für die Körperschaftsteuer neutralisiert werden. Somit wird eine Versteuerung des tatsächlichen Gewinns durchgeführt. Für den Empfänger der verdeckten Gewinnausschüttung gehört diese immer zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, auch wenn es sich um ein Gehalt oder um Miete handelte. Nur der angemessene Teil der Zahlungen wird als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (im Fall des Gehalts) oder als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (im Fall der Miete) versteuert.

 

Beispiele für vGA:

– Der Gesellschafter erhält von der GmbH ein Gehalt von 500.000€ pro Jahr.  Angemessen wären 200.000€

–> Die vGA beträgt 300.000€

Die GmbH muss also 300.000€ wieder zu ihrem Gewinn hinzurechnen, das erhöht das zvE und somit werden mehr Steuern gezahlt.

Der Gesellschafter muss 300.000€ als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern (25%)

 

Quelle: steuerlehrer.de, wikipedia


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