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Die Einkünfte aus Kapitalvermögen gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 Nr. 5 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Überschusseinkünften. Gesetzliche Grundlage der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist § 20 EStG.
Einkünfte aus Kapitaleinnahmen sind z.B:
– Zinsen von Sparkonten
– Dividenden aus Aktien
– Gewinne aus Aktienverkäufen
Der Art nach gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen alle Entgelte aus der Nutzungsüberlassung von (Geld-)Kapital, das heißt die Früchte aus der Kapitalnutzung. Es kommt nicht auf die Bezeichnung der Nutzungsentgelte an, sondern ausschließlich auf deren wirtschaftlichen Gehalt als Gegenleistung für die Nutzung fremden Geldkapitals.
Quelle: steuerlehrer.de, wikipedia