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Wenn jemand eine Wohnung vermietet, erzielt er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Überschusseinkünften. Gesetzliche Grundlage der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist § 21 EStG.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden durch den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind Überschusseinkünfte und keine Gewinneinkünfte. Sie sind nach § 2 Abs. 1 Nr.6 EStG steuerpflichtig.
Zu den Einkünften aus VuV gehören:
– Mieteinnahmen für Wohnungen+Häuser
– Mieteinnahmen für Sachbegriffe
– Einnahmen für die Überlassung von Rechten (Urheberrechte)
Werbungskosten bei VuV:
– Abschreibung des Gebäudes (AfA meist 2% der AK)
– Ausgaben für Nebenkosten (Wasser, Strom)
– Grundsteuer
– Finanzierungskosten (Zinsen für Kredit)
– Instandhaltungskosten
Quelle: steuerlehrer.de, wikipedia