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Die außergewöhnliche Belastung (agB) ist in §§ 33 ff. des deutschen Einkommensteuergesetzes geregelt. Der Gesetzgeber will mit der steuermindernden Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen unzumutbare Härten bei der Einkommensteuer vermeiden.
Beispiele:
- Krankheitskosten:
- Arztkosten, soweit sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden
- Fahrtkosten zu Ärzten und Therapien
- Zuzahlungen auf Medikamente
- Scheidungskosten
- Beerdigungskosten (wenn man kein Geld hat)
- Pflegekosten (wenn Betrag höher als Pflegeversicherung)
Außergewöhnliche Belastungen § 33:
z.B. Krankheit oder Naturkatastrophe, dann die zumutbare Belastung gem. § 33 (3) berrechnen und alles was drüber ist als AB vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen.
Abgelehnte Abs:
- Eingebaute Schalldämmung
- Erwerb von Haushaltsgeräten aufgrund einer Erkrankung
- Kosten für den Einbau eines Fahrstuhls (wegen Gegenwerttheorie → Leute reicher)
Abs sind:
- Hochwasser/Naturkatastrophenschäden
- Medikamente/Krankheitskosten
- Unterhalt § 33a
Quelle: steuerlehrer.de, wikipedia