Mitunternehmerschaft+Sonderbetriebsvermögen – einfach

 

Einfach Erklärt                                                             Grafisch erklärt                                                              Ausführlich erklärt

 

Mitunternehmerschaft:

Eine Mitunternehmerschaft ist der Zusammenschluss mehrerer Personen (Mitunternehmer) zur gemeinsamen Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb.

Mitunternehmerschaft ist ein rein steuerrechtlicher Begriff. Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist, wer als Gesellschafter einer Personengesellschaft Mit-Unternehmerrisiko trägt und Mit-Unternehmerinititative entfalten kann.

Der Gewinn einer Mitunternehmerschaft wird nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG und verfahrensrechtlich nach § 179, § 180 AO gesondert und einheitlich für alle Beteiligten ermittelt und auf die Mitunternehmer verteilt.

 

Beispiele:

  • Gesellschafter einer gewerblich tätigen GbR, OHG, KG
  • Unterbeteiligter an einem Gesellschaftsanteil, der eine Mitunternehmerschaft begründet
  • Berufsausübungsgemeinschaft
  • Gemeinschaftspraxis
  • Sozietät
  • Bürogemeinschaft
  • Partnerschaftsgesellschaft

 

Sonderbetriebsvermögen:

Als Sonderbetriebsvermögen I wird Betriebsvermögen bezeichnet, das der Gesellschaft zur Nutzung überlassen wird.

Beispiel

  • Überlassung eines Grundstücks (Bürogebäude) im Eigentum des Gesellschafters Gustav an die Mitunternehmerschaft Gerd und Gustav GmbH und Co. KG.
  • Überlassung eines Grundstücks (Bürogebäude) im Eigentum der Gesellschafter Gustav und Gerd an die Mitunternehmerschaft Gerd und Gustav GmbH und Co. KG.
  • Überlassung eines Grundstücks (Bürogebäude) im Eigentum der Gesellschafter Gustav und Gerd an die Mitunternehmerschaft Gerd, Gerdi und Gustav GmbH und Co. KG.

 

Als Sonderbetriebsvermögen II wird Betriebsvermögen bezeichnet, das der Begründung und Stärkung der Beteiligung des Gesellschafters an der Mitunternehmerschaft dient.

Beispiel

  • Gustav musste seinen Anteil an der KG über die Bank finanzieren, das zugehörige Darlehen ist Sonderbetriebsvermögen II.
  • Gustav hält einen Anteil an der Haftungs-GmbH, dieser Anteil wird nur gehalten, um dem Gesellschaftsanteil zu dienen.

 

 

Quelle: steuerlehrer.de, wikipedia


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