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Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre oder eine Genossenschaft an ihre Mitglieder ausschüttet; wobei der Gesetzgeber den Begriff Dividende nicht verwendet, sondern dies in § 174 Abs. 2 Nr. 2 Aktiengesetz als auszuschüttender Betrag bezeichnet. Bei der GmbH spricht man statt von einer Dividende von einer Gewinnausschüttung.
- Privatpersonen in Deutschland müssen Dividenden als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit der Abgeltungsteuer versteuern.
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften versteuern die Dividenden nach dem so genannten Teileinkünfteverfahren.
- Kapitalgesellschaften können Dividenden steuerfrei vereinnahmen. Seit 2004 sind jedoch 5 % der erhaltenen Dividende fiktiv als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben zu versteuern; de facto sind also 95 % der Dividenden von der Körperschaftsteuer befreit. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob die Kapitalgesellschaft zukünftig mit mindestens 5 % an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt sein muss, damit die Steuerbefreiung greift.[2] Eine Mindestbeteiligungsquote existiert bereits für die Gewerbesteuer. Die empfangende Kapitalgesellschaft muss für die Steuerbefreiung zu mindestens 15 % an dem ausschüttenden Unternehmen beteiligt sein.
Quelle: steuerlehrer.de, wikipedia