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Einkünfte aus Gewerbebetrieb gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Gewinneinkünften. Gesetzliche Grundlage ist § 15 EStG.
Ein Einzelunternehmer oder eine Mitunternehmerschaft erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn er/sie
- eine selbständige Betätigung ausübt,
- diese Betätigung nachhaltig erfolgt,
- mit Gewinnerzielungsabsicht,
- sich dabei am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt und
- wenn die Betätigung
- weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft
- noch als Ausübung eines freien Berufs oder einer anderen selbständigen Arbeit
- noch als bloße Vermögensverwaltung anzusehen ist.
Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaften erzielen immer gemäß § 8 Abs. 2 KStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Quelle: steuerlehrer.de, wikipedia