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Eine Lieferung ist das Überbringen einer Ware an einen Empfänger durch einen Lieferanten bzw. durch den Verkäufer selbst. Umsatzsteuerrechtlich handelt es sich um die „Verschaffung der Verfügungsmacht“ (auch „Verfügungsbefugnis“ genannt), die hier entscheidend ist. Bei geschäftlichen Lieferungen wird sie durch einen Lieferschein dokumentiert; dieser ist meist mit einer Rechnung verbunden.
Werklieferung:
Eine Werklieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (§ 3 Abs. 4 UStG) ist eine Lieferung resultierend aus einem Werkvertrag, wobei der Leistende sowohl die Werkleistung als auch den Hauptstoff schuldet (Maler streicht an und bringt Farbe mit). Zu unterscheiden hiervon ist die Werkleistung
Quelle: steuerlehrer.de, wikipedia