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Steuerfreie Einnahmen § 3 + 3b
Steuerfreie Einnahmen fallen zwar unter die 7 Einkunftsarten § 2 (1) aber sie sind ausdrücklich von der Steuer befreit.
- Übungsleiterfreibetrag § 3 Nr. 31 (2100 €)
- Ein. Aus Ehrenamtlicher Tätigkeit § 3 Nr. 26a ( 500€)
- unentgeltl. Sammelbeförderung von AN zur Arbeit § 3 Nr. 32
- Stipendien § 3 Nr. 44
- Trinkgelder § 3 Nr. 51
- AG-Anteil zur Sozialversicherung § 3 Nr. 62
- Zuschläge für Sonn-Feiertag+Nachtarbeit § 3b
- ALG § 3 Nr. 2