Steuerfreie Einnahmen – einfach

 

Einfach Erklärt                                                         Grafisch Erklärt                                                              Ausführlich Erklärt

 

 

Steuerfreie Einnahmen § 3 + 3b

 

Steuerfreie Einnahmen fallen zwar unter die 7 Einkunftsarten § 2 (1) aber sie sind ausdrücklich von der Steuer befreit.

 

  • Übungsleiterfreibetrag § 3 Nr. 31 (2100 €)
  • Ein. Aus Ehrenamtlicher Tätigkeit § 3 Nr. 26a ( 500€)
  • unentgeltl. Sammelbeförderung von AN zur Arbeit § 3 Nr. 32
  • Stipendien § 3 Nr. 44
  • Trinkgelder § 3 Nr. 51
  • AG-Anteil zur Sozialversicherung § 3 Nr. 62
  • Zuschläge für Sonn-Feiertag+Nachtarbeit § 3b
  • ALG § 3 Nr. 2

 

 

 

 

 

 


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