Steuerwirkungen und Ertragsteuern

 

 

 

Vergleich der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften:

  • Die Steuerbelastung bei thesaurierten (nicht ausgeschütteten) Gewinnen von KapG liegt bei ca. 30%

    Bei PersG liegt die Belastung bei 34%, also 4% höher

  • Die Steuerbelastung von laufend besteuerten PersG liegt ca. 2,5% niedriger als bei KapG die an natürliche Personen ausschütten.

 

Bei Gewinn Thesaurierung ist die KapGvorzuziehen

Bei Ausschüttungsstrategie ist die PersG zu bevorzugen

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Die persönliche Steuerpflicht:

  • Die unbeschränkte Steuerpflicht gilt für alle mit einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (mind. 6 Monate) in Deutschland.

  • Die beschränkte Steuerpflicht gilt für alle die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, aber hier Einkünfte erzielen.

 

Wendet ein anderer Staat auch das Welteinkommensprinzip an, kommt es zu einer

    Interessenskollision. Es könnte passieren, dass eine Person Mehrfach besteuert wird.

    Deshalb gibt es Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

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Ziel eines DBA ist es einen Steuerpflichtigen in verschiedenen Staaten nur einmal zu besteuern. Es gibt für die DBA deshalb zwei Verfahren:

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  • Das Freistellungsverfahren: In einem zugewiesenen Staat wird der Steuerpflichtige von der Steuer befreit.

  • Das Anrechnungsverfahren: Es gibt keine Steuerzuteilung zu einem Staat, sondern die im Ausland erhobene Steuer wird im Inland angerechnet.

 

Mit den § 2AO, § 50d, § 50g, (§50 i ist geplant) wird das DBA jedoch durchbrochen und das Finanzamt erhebt trotz DBA zunächst Steuern vom eigentlich freigestellten Stpfl.

Nur wenn der Stpfl. Den Nachweispflichten des nationalen Steuerrechts nachkommt (oft sehr schwierig), gewährt der Fiskus die Steuerbefreiung.

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 → Diese Ausnahmen sollen die Steuerflucht behindern und eine doppelte

    Steuerfreistellung vermeiden.

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 → Für die Fälle, in denen kein DBA besteht, sieht § 34c und 34d EStG eine nationale

    Anrechnung der ausländischen ESt auf die deutsche ESt vor.


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